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Diskussion:Kauf

Kurze Frage: fĂŒr was braĂșche ich beim Kauf eines ChamĂ€leons die Papiere von de Eltern ? Es reicht doch, wenn ich diese sehe und ich vom ChamĂ€leon das ich mir erwerbe Papiere bekomme. Ansonsten sollte sich das jeder ChamĂ€leon-Interessent durchlesen und es kommen die wiederholten-stĂ€ndige Fragen nicht mehr ! GrĂŒĂŸe Michi 15. Feb 2008 (CET)

der Grund ist: eine Nachzucht von "illegalen" Tieren ist auch dann illegal, wenn dir der ZĂŒchter eine NachzuchtbestĂ€tigung ausstellt. Also angenommen, er hat die Elterntiere illegal importiert oder nicht angemeldet, dann kann er soviele Herkunftsnachweise ausstellen wie er will, seine Nachzuchten bleiben illegal. (und damit auch die Nachzuchten der Nachzuchten usw) Theoretisch musst du in der Lage sein, die legale Herkunft ĂŒber Generationen hinweg zurĂŒck bis zum legalen Import nachzuweisen. Spielt in der Praxis vor allem bei den Arten eine Rolle, bei denen ein Importverbot besteht. Betrifft aber theoretish auch alle anderen in Anhang A oder B gelisteten Tiere. Eventuell sollte man das im Text noch ergĂ€nzen--MrCus 12:14, 15. Feb 2008 (CET)

Das stimmt so nicht, es geht beim herkunftsnachweis darum das ich nachweisen kann das ich mein chamaleon legal gekauft habe, nicht das es legal ist, wenn es illegal ist weil der zĂŒchter illegle eltern hat wird es sich dadurch rausstellen wenn ich meines anmelde und die behörden nachprĂŒfen, und der zĂŒchter erger bekommen und das ist auch der sinn und zweck des ganzen. Wenn man einen stammbaum zuhause haben mĂŒsste der beweist das man sich das Chamaleon nicht nur legal gekauft hat sondern das es legal ist weil der ganze stammbaum legal ist dann brĂ€uchte man es nichtmehr anmelden. Der sinn und zweck vom anmelden ist ja das ebend nachgeprĂŒft werden kann wer einfach solche gefĂ€lschten dinger austellt. Zeig mir einen der den Stammbaum von seinem chamaeleon zuhause hat ... In zoolĂ€den ist sowas garnicht möglich .... cu --Budjunky 12:55, 8. Mai 2008 (CEST)

Wenn es um den Nachweis ginge, daß man das Tier legal gekauft wĂŒrde eine Rechnung ausreichen. Es heißt ja auch Herkunftsnachweis, der besagt, daß die Herkunft des Tieres nachgewiesen werden muss. Bitte informiere Dich besser, bevor Du in die Wiki schreibst und fĂŒge bei Diskussionen bitte deinen Namen ein, damit man weiß mit wem man diskutiert. --Robster76 23:24, 8. Mai 2008 (CEST)

Wie Robster schon sagt: Der Herkunftsnachweis sagt nichts ĂŒber die tatsĂ€chliche legalitĂ€t der Elterntiere aus. --MrCus 10:16, 9. Mai 2008 (CEST)