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Meldepflicht

bis auf wenige Arten unterliegen alle Chamäleons einer sogenannten "Meldepflicht". Das bedeutet, dass jedes in Deutschland gehaltene Tier unverzüglich bei der entsprechenden Behörde angemeldet werden muss. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich immer schriftlich. Bei einigen Städten kann man dazu passende Formulare online herunterladen, bei anderen genügt eine formlose Anmeldung per Mail. Der Herkunftsnachweis des Tieres (Kopie) muss beigelegt werden.

Diese sogenannte "Bestandsveränderung" (auch bei Tod, Verkauf oder Nachzucht auszufüllen) erfolgt kostenlos und muss den Behörden die legale Herkunft der Tiere nachweisen (dies gilt auch für Österreich). Zuständig ist die "Naturschutzbehörde" der nächsten Kreisstadt. Nicht gemeldete Tiere können beschlagnahmt und der Besitzer zu hohen finanziellen Strafen sowie einem Verbot zur weiteren Pflege dieser Tiere verurteilt werden.

Weitere Informationen und Gesetze unter Gesetze